Pflegeversicherung

Aus Betreuungsrecht-Lexikon

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Die Pflegeversicherung ist (seit 1995) die 5. Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Rund 2 Mio. Menschen sind in der Bundesrepublik in einer der 3 Stufen der Pflegebedürftigkeit eingestuft, darunter viele betreute Menschen. Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge haben für Betreute Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen und die ambulante oder stationärer Pflege zu organisieren, also entsprechende Versorgungs- oder Heimverträge zu schließen und die Pflege zu überwachen.


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