Pflegeversicherung
Aus Betreuungsrecht-Lexikon
Die Pflegeversicherung ist (seit 1995) die 5. Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Rund 2 Mio. Menschen sind in der Bundesrepublik in einer der 3 Stufen der Pflegebedürftigkeit eingestuft, darunter viele betreute Menschen. Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge haben für Betreute Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen und die ambulante oder stationärer Pflege zu organisieren, also entsprechende Versorgungs- oder Heimverträge zu schließen und die Pflege zu überwachen.
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Literatur
[bearbeiten] Bücher im Bundesanzeiger-Verlag
[bearbeiten] Weitere Bücher
[bearbeiten] Weblinks
[bearbeiten] Gesetze, Richtlinien
- Sozialgesetzbuch, 11. Buch - Pflegeversicherung
- Pflegebedürftigkeitsrichtlinie (PDF)
- Begutachtungs Richtlinien (PDF)
- Härtefall-Richtlinien (PDF)
- Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs (PDF)
[bearbeiten] Weiteres
- Vertiefte Infos insbesondere zur Begutachtung in der Pflegeversicherung
- Debeka-Lexikon Alter und Pflege
- Übersicht zu den Pflegestufen
- Broschüre zur Pflegereform 2008 (BMG)
- Broschüre "Wenn das Gedächtnis nachlässt" (BMG)
- Broschüre Ratgeber Pflege (BMG)
- Broschüre Pflegen zu Hause (BMG)
- Broschüre Pflegebedürftig - was nun? (BMG)
- Statistiken zur Pflegeversicherung
